COVID-19 Hilfsprogramme für Unternehmen & Selbstständige in Sachsen

Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit den COVID-19 Maßnahmen von Bund, Land und den Städten Dresden Leipzig und Chemnitz.

1. Unterstützung vom Bund

1.1 Liquidität und Darlehen für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Beantragung:
Die Beantragung kann ab dem 23.03.2020 erfolgen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank oder Sparkassen. Hier können Sie einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel beantragen.Zur Antragstellung, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank beziehungsweise Finanzierungspartner.
Die KfW informiert Sie über Kredite für Unternehmen.
Bei Fragen oder Hilfe zu den Nachweisen der der Erstellung der Bankunterlagen können Sie gern unsere kostenfreien COVID-19 Sprechstunde nutzen.

 

1.2 Hilfspaket für Selbstständige und Kleinstfirmen

Die Bundesregierung plant im Zuge der Corona-Krise ein Hilfspaket von über 40 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen. Am 23. März 2020 soll das Kabinett die Hilfen beschließen. Details sind noch offen. Geplant sind direkte Zuschüsse (10 Milliarden Euro) und Darlehen (30 Milliarden Euro). Aus Kabinettskreisen hieß es, im Gespräch seien Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten und bis zu 15.000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Wir informieren auch hier unverzüglich, wenn wir Näheres wissen.

1.3 HomeOffice- Arbeitsplätze einrichten

Kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Das Förderprogramm “go-digital” des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.

Der neue Förderbaustein deckt unterschiedliche Leistungen ab, von der individuellen Beratung bis hin zur Umsetzung der Homeoffice-Lösungen. KMU und Handwerksbetriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und mit ihm einen Beratervertrag abschließen. Von diesem Punkt an übernimmt das Beratungsunternehmen alle weiteren Schritte für die Unternehmen: von der Beantragung der Förderung über die Umsetzung passgenauer und sicherer Maßnahmen bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Beantragung:

über gelistetes Beratungsunternehmen bzw. BMWi

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1.4. Kurzarbeitergeld

Der Gesetzgeber hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld deutlich erleichtert. Bisher musste Arbeitgeber 80 Prozent der ausgefallenen Sozialbeiträge selbst zahlen, nicht nur vom eigenen Anteil, sondern auch vom Anteil des Arbeitnehmers. Neu ist, dass diese Sozialbeiträge zu 100 Prozent erstattet werden. Betriebe können zudem Kurzarbeitergeld schon nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Normalerweise wird die Auszahlung von Kurzarbeitergeld auf 12 Monate beschränkt, jetzt kann es auf 24 Monate verlängert werden.

Beantragung:

Das Kurzarbeitergeld wird bei der regional zuständigen Agentur für Arbeit beantragt.

Antrag Kurzarbeitergeld: Download

 

2. Unterstützung vom Freistaat Sachsen:

2.1 Sonderprogramm für Kleinstunternehmen

Der Freistaat bietet ein Sofort-Darlehens-Programm für sächsische Kleinunternehmer und Freiberufler. Es tritt ab Montag, dem 23. März 2020 in Kraft. Das Darlehen soll innerhalb von 48 Stunden bewilligt werden.

Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

Ziel der Soforthilfe ist es alle Kleinstunternehmen, Solo-Selbständigen sowie Freiberufler, die bisher durchs Raster der Unterstützungsangebote fallen, zu unterstützen ohne Sie vor neuen finanzielle Probleme zu stellen. Verdienst- und Umsatzausfälle, die durch die Krise verursacht werden, abzufangen und einen Ausgleich zu finden.

Beantragung:

Ab dem 23. März können Anträge über ein Online-Formular auf www.sab.sachsen.de gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).

Anträge können digital gestellt werden. (Achtung bitte nicht voreilig beantragen – da nicht alle Punkte in der Richtlinie zum Vorteil für das Unternehmen sind. Es wird beanstandet und geprüft. Auch das Hilfspaket des Bundes (30.03.2020) gilt es abzuwarten da dieses vorab genutzt werden muss.)

 

 

2.2. Sonstiges

2.2.1 Für Unternehmen in Quarantäne

Sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können über die Landesdirektion Sachsen eine Entschädigung beantragen.

Bei Angestellten zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zunächst weiter. Dieser kann sich das Geld im Nachhinein von der Landesdirektion Sachsen auf Antrag erstatten lassen. Grundlage für die Entschädigung ist § 56 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz). Danach bemisst sich die Entschädigung für die ersten sechs Wochen einer Quarantäne nach dem Verdienstausfall, also dem Netto-Arbeitsentgelt. Von Beginn der siebenten Woche an richtet sich die Entschädigung nach der Höhe des Krankengeldes. Die Anträge können Sie bei der Landesdirektion Sachsen abrufen.

Anderweitige Entschädigungen –  etwa bei Umsatzeinbußen oder Auftragsausfällen – können über die Landesdirektion Sachsen nicht geregelt werden. Hierzu bietet das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein Informationsportal mit entsprechenden Kontaktmöglichkeiten an.
Quelle: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?%20ID=15508&art_param=854


2.2.2.Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

 

2.2.3 Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen

Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte wendet Euch direkt telefonisch an das für Euch zuständige Finanzamt. Wir haben aus dem Netzwerk Rückmeldungen, dass die Finanzämter sehr verständnisvoll und unbürokratisch reagieren und Ihr die Vorauszahlungen telefonisch minimieren oder sogar aussetzen könnt.

 

2.2.4 Stundung der Beiträgen bei den Kammern

Nach telefonischer Absprache ist es möglich Beiträge von IHK und Handwerkskammer zu Stunden.

 

2.2.5 Anpassung der Beiträge bei der Künstlersozialkasse

KünstlerInnen und PublizistInnen, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können jedoch eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert um so den Beitrag im nächsten Monat anzupassen. Bitte beachtet die Angabe des Mindestumsatzes im Jahr von 3.900,00 EUR.

Ein eigenes Sonderprogramm für Künstler ist in Arbeit.

 

2.2.6 KSA- Abgabe stunden

Als KSA-abgabepflichtiges Unternehmen können Sie versuchen, bei der Künstlersozialkasse eine Stundung von Zahlungen der Künstlersozialabgabe zu erwirken.

 

2.2.7 Soforthilfe für Künstler

Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können InhaberInnen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.

2.2.8. Aussetzung der Prüfung bei Hartz IV

Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.

2.2.9 Milliarden Hilfe für Krankenhäuser

Deutschlands Krankenhäuser sollen mit mehr als drei Milliarden Euro unterstützt werden.

3. Hilfen für Unternehmen in Dresden

 

3.1 Soforthilfe zur Unterstützung von Kleinstunternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern

Die Stadt Dresden wollen den Betroffenen mit je 1 000 Euro kurzfristig und unbürokratisch helfen.“

Diese 1 000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden, sondern sollen vor allem die Liquidität der Betroffenen erhalten. Die Einzelheiten des Programms mit der entsprechenden Richtlinie wird die Stadtverwaltung am 23.03.2020 unter dresden.de einstellen.

4. Hilfen für Unternehmen in Leipzig:

Aktuell: siehe Bund und Freistaat Sachsen

 

5.Hilfen für Unternehmen in Chemnitz

Aktuell: siehe Bund und Freistaat Sachsen

 

Benötigst du Hilfe bei der Beurteilung deiner Situation, der Antragstellung für Liquiditätsdarlehen oder suchst andere Wege aus der Krise? Buche hier eine kostenfreie Sprechstunde mit einem unserer Experten im Videocall.

 

 


Aktueller Stand der Informationen:
30.03.2020

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Wir helfen außerdem bei der kurzfristigen Liquiditätsplanung für die kommenden Wochen und Monate, entwickeln mit Dir gemeinsam eine Krisenstrategie und unterstützen dich bei der Anpassung Deines Geschäftsmodells auf die neue Situation.

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In allen Fällen und im Interesse deines Unternehmens ist eine sachgemäße Liquiditätsplanung für die nächsten Wochen und Monate unerlässlich. Einen kurzen Fahrplan für deinen persönlichen Notfallplan, sowie eine Excel Vorlage für eine kurzfristige Liquiditätsplanung haben wir unter folgendem Link bereitgestellt:

COVID-19: Liquiditätsengpässe mit staatliche Hilfen abfedern

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