COVID-19: Liquiditätsengpässe mit staatliche Hilfen abfedern

Die Auswirkungen von COVID-19 haben uns Unternehmer mehr als überrascht. Nur weniger Unternehmer hatten sich entsprechende Rücklagen aufbauen oder Notfallpläne bereit legen können. Es wird eine tiefe Rezession erwartet von der besonders kleine und mittelständige Betriebe betroffen sein werden. Bund und Länder haben umfangreiche Maßnahmepakete geschnürt und versprechen schnelle Hilfen.

“Sachsens Kabinett hat am Freitag das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Programm für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler beschlossen. Das Darlehensprogramm mit dem Titel “Sachsen hilft sofort” stehe Unternehmen zur Verfügung, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. Damit können ab Montag in Not geratene Firmen und Unternehmer bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zinslose, nachrangige Liquiditätsdarlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragen.”
Original-Text MDR Sachsen

Wichtig für dich und dein Unternehmen ist nun alle Möglichkeiten zu nutzen, die dir finanziellen Spielraum geben und dein Unternehmen entlasten. Auch die geplanten Notfalldarlehen und Zuschüsse sind davon abhängig, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast und deine Situation im Unternehmen bestmöglich darstellen kannst. Aus diesem Grund haben wir hier einen Leitfaden zusammengestellt, der dich bei der generellen Orientierung unterstützen soll.

 

Schritt 1: Analysiere und strukturiere deine finanzielle Situation!

Es klingt hart, aber du musst genau wissen, wann du zahlungsunfähig bist. Einerseits weißt du nur dann genau, wieviel Zeit dir noch bleibt, andererseits wird es staatl. Hilfen geben. Mit Sicherheit wirst Du deinen Bedarf an Hilfe und deren Höhe nachweisen müssen. Das geht am besten mit einer soliden Liquiditätsplanung.

Beginne hierbei mit den Kosten. Liste alle Ausgaben auf, die du hast. Sortiere nach Bereichen (Wareneinkauf, Miete, Strom, Personal, Kredittilgungen, Versicherungen, Steuern / Finanzamt …). Achte vor allem darauf, wann die Kosten beglichen werden müssen, also wann Geld abfließt. Idealerweise nutzt du eine Excel-Tabelle, in der du alles übersichtlich darstellen kannst. Hier kannst Du den Zeitpunkt der Zahlung eintragen und siehts genau, in welcher Woche du zahlungsunfähig bist.

Strukturiere nach den Kosten deine Einnahmen. Hast du noch offene Forderungen ggü. Kunden? Trage ein, wann diese bei dir eintreffen (müssen). Mit welchen Umsätzen kannst Du noch (fest) rechnen? Bekommst Du vielleicht schon eine Unterstützungsleistung? Hast du noch Rücklagen, die du auflösen kannst? Trage alles als Einzahlung in dein Unternehmen ein.

Schritt 2: Kostensenkung und -vermeidung

Grundlegend gilt: Kosten lassen sich vermeiden oder verschieben. Prüfe daher jede Kostenposition, ob sie kurzfristig vermieden oder verschoben werden kann. Sprich mit denen, die dir eine Rechnung stellen hinsichtlich der Möglichkeit, diese zu stunden.

Für einige Kostenpositionen haben wir Beispiele zur Kostenverschiebung zusammengetragen.

Waren: Versuche vorhandene Ware zu verarbeiten und sofern möglich online zu verkaufen. Solltest Du Ware bestellt haben, sprich mit deinem Lieferanten über die Möglichkeit der Rechnungsstundung.

Personal: Wenn Du Angestellte hast und sie nicht arbeiten können, weil keine Aufträge / Aufgaben da sind, gibt es nur eine Möglichkeit – Kurzarbeitergeld. Das ist nicht schön für die Mitarbeiter aber besser als ein kompletter Jobverlust bei Insolvenz des Unternehmens. Sprich ganz offen mit Ihnen darüber. Eine der ersten staatl. Hilfsmaßnahmen ist der verbesserte Zugang zu Kurzarbeitergeld. Nutze sie!

Miete: Prüfe deinen Mietvertrag hinsichtlich der Möglichkeit der Mietstundung oder Mietreduktion. Gibt es Regelungen hinsichtlich der Unmöglichkeit der Ladenöffnung (Einzelhandel)? Sprich mit deinem Vermieter, welche Möglichkeiten er sieht um dich zu unterstützen.

Lizenzgebühren: Prüfe welche Services du nutzt und wofür Du monatlich Lizenzgebühren entrichtest. Prüfe, was du wirklich noch brauchst, wenn Du die nächsten vier Wochen arbeitsunfähig bist und prüfe danach, ob du die Zahlungen aussetzen oder stunden kannst. Bei einigen Mikroservices ist auch die monatliche Kündigung möglich.

Versicherungen: Sprich mit deiner Versicherung oder deinem Versicherungsmakler ob die monatliche Zahlung der Beiträge ausgesetzte oder gestundet werden können. Das geht natürlich nur, wenn du eine monatliche Zahlung nutzt!

Beiträge: Die IHK und die HWK haben bereits bestätigt, dass unter den gegenwärtigen Umständen eine Stundung der Beiträge problemlos möglich ist. Hierzu bedarf es nur eines Anrufs oder eines formlosen Schreibens, dass ihr aufgrund eurer Lage wg. dem Corona-Virus um eine Stundung bittet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass HWK und IHK auf den Beitrag verzichten, wenn eine besondere Härte eintritt. Das wird aber noch diskutiert. Nehmt Kontakt mit der GEZ auf und fragt auch hier nach einer Stundung der Beiträge. In einem geschlossenen Einzelhandelsgeschäft muss keine Musik laufen.

Fahrt- und Reisekosten: Die Ausgaben für Fahrten und Reisen werden sich durch die Beschränkungen selbst verringern. Falls hier Zahlungsverpflichtungen bestehen, bspw. durch eine Monatskarte, nehmt Kontakt zum Anbieter auf und fragt, ob eine Aussetzung der Zahlung gewährt wird.

Werbung / Repräsentation: Investments in Flyer sind derzeit unnötig. Denkt über eure Werbemaßnahmen nach. Wenn euer Geschäftsmodell in der „analogen und realen“ Welt stattfindet und ihr damit eure Leistungen derzeit nicht anbieten könnt, dann müsst ihr auch dafür nicht intensiv werben. Prüft, ob ihr monatliche Zahlungen an Werbedienstleister habt und ob diese ausgesetzt oder gestundet werden können. Denkt auch über euer Geschäftsmodell nach, was ihr online anbieten könntet.

Telefon / Internet: Hier gibt es leider kaum Einsparmöglichkeiten. Ihr müsst online und telefonisch erreichbar bleiben. Prüft, ob eine kurzfristige Tarifanpassung möglich ist. Eventuell bietet auch der Telefonanbieter eine Stundung der Rechnung an.

Bürobedarf: In den nächsten Wochen ruht das geschäftliche Leben etwas. Investitionen in Druckerpapier, Briefmarken und dergleichen sind nicht sinnvoll. Versucht soviel wie möglich online zu erledigen inkl. Rechnungslegung.

Rechts-, Steuer- und Beratungskosten: Hier kann man nur Rücksprache mit den betreffenden Anbietern halten, ob Möglichkeiten zur Stundung bestehen.

Steuern: Nutzt die Möglichkeit der Steuerstundung, die aktuell im Zuge der Krise angeboten werden!

Zinsen und Kredittilgungen: Hier gibt es auch nur die Möglichkeit zur Rücksprache mit der Bank. Wir würden empfehlen zu warten, was in den nächsten Tagen an Förderprogrammen aufgesetzt wird. KfW-Kredite werden immer über die Hausbank ausgereicht, sodass hier sowieso Gespräche stattfinden müssen. Von daher kann man dort gleich die Gesamtsituation erörtern und gemeinsam Möglichkeiten diskutieren.

Privatentnahmen: Denkt auch bei Euren privaten Ausgaben darüber nach, welche ihr stunden könnt. Prüft welche Abos ihr habt und nie nutzt – kündigen. Prüft, wie euer Mietvertag aussieht, ob es Möglichkeiten bzgl. Stundungen gibt und wann der Vermieter euch kündigen kann. Checkt eure Handytarife, ob eine Tarifanpassung kurzfristig möglich ist. Schiebt private Ausgaben und Investitionen wo es möglich ist.

Tagesaktuelle Übersicht über den derzeitigen Stand sämtlicher Hilfspakte von Bund und Land, sowie weiter wichtige Informationen für Selbstständige und Unternehmen:

COVID-19 Hilfsprogramme für Unternehmen & Selbstständige in Sachsen

Schritt 3: Liquidität besorgen

Im dritten Schritt musst du nach Möglichkeiten suchen, deine Einnahmen zu erhöhen bzw. welche zu generieren.

Offene Forderung: Sprich mit denen, die bei Dir noch offene Rechnungen haben. Frage, wann die Zahlung kommt. Prüfe die Möglichkeit des Factorings. Kannst Du die Forderungen an einen Factorer abtreten? Diese kümmert sich um die Zahlung. Sie geht bei ihm ein aber du bekommst sofort, noch bevor das Geld bei ihm ist, die Rechnungssumme. Das steigert deine gegenwärtige Liquidität.

Liquiditätshilfemaßnahmen: Prüfe immer die Webseiten der staatlichen Stellen hinsichtlich der Förderprogramme. Ein Stichtag wird der kommende Donnerstag. Die Stadt Dresden entscheidet über Soforthilfemaßnahmen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird im laufe der kommenden Woche die Rahmenbedingungen für die Beantragung von Liquiditätshilfemaßnahmen bekanntgeben und die Antragstellung öffnen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat bereits die Rahmenbedingungen für die Antragstellung von Unternehmen erleichtert. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Kaution: Ihr habt für eure gemieteten Räume eine Kaution bezahlt? Prüft, ob ihr eine Kautionsversicherung abschließen könnt. Diese übernimmt die Kaution, ihr bekommt die Kaution zurück und müsst im Gegenzug einen Beitrag x an die Kautionsversicherung zahlen. Hier ist die Rücksprache mit Kautionsversicherungen und dem Vermieter ratsam.

Arbeitslosengeld / Hartz IV: Wer freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann Arbeitslosengeld I beantragen. Die Antragstellung von Hartz IV sollte ebenfalls versucht werden, um die privaten Kosten zu decken.

Lebensversicherung beleihen: Prüft die Möglichkeit eure Lebensversicherung, falls ihr eine habt, zu beleihen. Dadurch kommt ihr kurzfristig an Liquidität.

Rücklagen auflösen: Wer über ausreichende Rücklagen verfügt und kurzfristig keine anderen Hilfen bekommen kann, sollte schrittweise seine Rücklagen auflösen, um die Insolvenz zu vermeiden

Generell:

Frage deine Crefo- / Schufa-Auskunft ab und prüfe sie. Lass alles streichen, was fehlerhaft darin ist! Möglicherweise brauchst Du einen Kredit und dazu ist eine „saubere“ Crefo-Auskunft wichtig.

Benötigst du Hilfe bei der Beurteilung deiner Situation, der Antragstellung für Liquiditätsdarlehen oder suchst andere Wege aus der Krise? Buche hier eine kostenfreie Sprechstunde mit einem unserer Experten im Videocall.

 

 

 

 



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