Gründer-Tipp No. 3: Fck* NDA (Non-Disclosure Agreement)!

NDA’s, also Geheimhaltungsvereinbarungen für eine Idee in Gründungsphasen sind einfach Blödsinn. Du bist noch kein Milliardenschwerer Konzern. Du hast mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Technologie für Zeitreisen erfunden, die das rechtfertigen würde. Sprich früh mit so vielen Leuten wie möglich über deine Idee und sammle so wertvolles Feedback! Gerade am Anfang deines Start-ups überwiegen die Vorteile die du aus dem Feedback gewinnst, das Risiko eines tatsächlichen Ideenklaus. Das bedeutet nicht, dass du deinen geheimen Algorithmus offen legen oder deine Produkt Blueprints veröffentlichen musst. Sprich über deine Idee und dein Vorhaben und sammle so wertvolles Feedback.

Was ist eigentlich genau ein NDA?

Ein NDA (Non-Disclosure Agreement), wird auch Geheimhaltungsvereinbarung bzw. Verschwiegenheitserklärung genannt. Er darf nicht mit dem Betriebsgeheimnis verwechselt werden, welches gesetzlich verankert ist. Mit einem NDA, stimmt der Verpflichtete zu, ihm zugänglich gemachte interne Information vertraulich zu behandeln. In den jeweiligen Vertragsklauseln werden etwaige Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche klar definiert. In der Regel findet ein NDA, bei Fusionen, Beteiligungen und engeren Geschäftsbeziehungen Anwendung.

Wann ein NDA wirklich sinnvoll ist

Es ist verständlich wenn Gründer ihr geistiges Eigentum schützen lassen wollen. Gerade im Onlinebereich sind Copycats keine Seltenheit mehr. Schaut man sich den mobile Games Markt genauer an, entdeckt man schon wenige Tage nach Veröffentlichung, unzählige Klone von erfolgreichen Spielkonzepten in den Appstores. Manch ein deutsches börsennotiertes Unternehmen, hat sich das Thema sogar komplett zum Geschäftsmodell gemacht und Millionen mit geklauten Konzepten und Ideen anderer verdient. Auf die Produktpiraterie Problematik in Asien brauchen wir an dieser Stelle sicherlich nicht näher eingehen.

Da Ideen in Deutschland aber nicht schutzfähig sind, greifen viele Start-ups zur Geheimhaltungsvereinbarung. So soll verhindert werden, dass sensible und vermutlich wertvolle Aspekte der Idee anderweitig verwerten werden können. Über hohe Vertragsstrafen und mithilfe von Schadensersatz Klauseln, soll neben einer abschreckenden Wirkung auch eine gewisse Ernsthaftigkeit signalisiert werden. Das alles macht auch Sinn, sobald andere Menschen oder Unternehmen tieferen Einblick in deinen Programmcode, die selbst entwickelte Technologie oder sensible Zahlen erhalten sollen. Besteht deine Idee aber lediglich aus einem Konzept für ein mögliches Vorhaben, ist ein NDA völlig übertrieben. Stell dir vor, ich als Gründungsberater und Investor, müsste jedes Mal einen NDA unterschreiben, bevor ein Gründer mir seine Idee erläutert? Ich dürfte wahrscheinlich nie wieder ein eigenes Unternehmen gründen oder andere Start-ups beraten. Hat doch mit hoher Wahrscheinlichkeit mal jede Idee irgendwann in irgendeiner Form auf meinem Schreibtisch gelegen. Ein natürliches Vertrauensverhältnis zu deinen zukünftigen Geschäftspartnern und Investoren sollte die Basis für eine gute Partnerschaft sein.

 

Fazit: NDA’s machen in bestimmten Unternehmens- und Produktreifephasen definitiv Sinn. Stehst du noch ganz am Anfang der Produktentwicklung, dann konzentriere dich darauf gutes Feedback für deine Idee zu generieren, als sich mit den komplizierten Klauseln einer Geheimhaltungsvereinbarung herumzuschlagen. Deine Idee wird sich vermutlich im Laufe der Beweisführung auch noch ordentlich verändern.

 

 



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